2024-04-23
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Meldung von Wölfel Wind Systems GmbH

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Schall-Berechnung bei Windenergieanlagen

Interimsverfahren erhöht den Schutz der Anwohner nicht zwangsläufig

Bild: WölfelBild: Wölfel

Das „Interimsverfahren“ zur Berechnung der Schallausbreitung von Windenergieanlagen (WEA) verursacht teils deutlich höher berechnete Pegel als das in der Vergangenheit angewendete „Alternative Verfahren“. Doch in Abständen bis ca. 450 m und in besonderen topografischen Situationen auch in deutlich höheren Entfernungen, können die berechneten Pegel auch niedriger ausfallen.

„Die neuen Vorgaben, nach denen die Schallausbreitung von WEA in Genehmigungen berechnet werden, können die Genehmigungssituation für WEA teilweise erheblich verändern“, erklärt Janosch Blaul, Schallexperte und Leiter des Bereichs Akustik bei der Wölfel GmbH. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs von Interims- und Alternativem Verfahren zur Berechnung der Schallausbreitung, die Wölfel-Experten mit der Wölfel-Software IMMI durchgeführt haben.

Das sogenannte Interimsverfahren zur Schallausbreitung wird immer mehr Standard in Genehmigungsverfahren bei Windrädern. Es handelt sich dabei um ein Verfahren, das als Verbesserung der älteren Berechnung nach DIN ISO 9613-2 eingeführt wurde, dem sogenannten Alternativen Verfahren.

Die Einführung des Verfahrens soll eine genauere Prognose der Lärmbelastung in der Planungsphase sicherstellen und hierdurch den Schutz von Anwohnern erhöhen. In weiten Bereichen ist dies auch durch das Verfahren gewährleistet, was die Untersuchungen von Wölfel zeigen, doch pauschalisieren lässt sich dies nicht. Bei Windrädern, die gegenüber der Wohnbebauung deutlich erhöht stehen, liegen die nach dem Interimsverfahren prognostizierten Pegel auch in Abständen von 600 m bis 1000 m unter den Werten nach dem Alternativen Verfahren. „Dadurch könnten die Anlagen in solchen Fällen näher an die Wohnbebauung heranrücken als dies bisher der Fall war“, erklärt Blaul.

Praktische Relevanz kann das bei Anlagen im Mittelgebirge haben. „Anders als allgemein angenommen, erhöht das Interimsverfahren den Schutz der Anwohner nicht zwangsläufig“, sagt Blaul.

Eine aktuelle Veröffentlichung mit detaillierten Berechnungsergebnissen finden Sie im Internet auf der Website von SonneWind&Wärme.

Quelle:
Wölfel
Autor:
Pressestelle
Link:
www.woelfel.de/...
Keywords:
Wölfel, Interimsverfahren, Schall, Anwohner, Schallausbreitung, WEA, Windkraftanlagen



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